AGB

Allgemeine Vertragsbedingen der Firma Joao Domingues-Reis "Friends of Motion"

1. Vertragspartner sind der Kunde, der die Antragsannahme zu den Angeboten der Firma Joao Domingues-Reis “Friends
of Motion” im Rahmen dieser Vereinbarung erklärt hat – nachstehend mit Kunde bezeichnet – und die oben genannte
Firma, vertreten durch den Firmeninhaber – nachstehend mit Firma bezeichnet.


2. Firma bietet dem Kunden die Teilnahme an verschiedenen Kursen und zu unterschiedlichen Bedingungen und Preisen
an. Die Angebote können der Beitragsordnung auf der Internetseite entnommen werden. Der Kunde erklärt mit seiner
Unterschrift auf dem Anmeldeformular den Vertragsabschluss zwischen Firma und Kunde. Auf dem Anmeldeformular
sind zusätzlich die persönlichen Angaben des Kunden wie Name, Vorname, vollständige Anschrift, Geburtsdatum und
gegebenenfalls seine kurzfristige Erreichbarkeit per Telefon und/oder E-Mail anzugeben.


3. Firma bietet dem Kunden:
a. die einmalige Annahme des jeweiligen Angebots in Form einer “Einzelstunde”,
b. eine mehrmalige Nutzung des jeweiligen Angebots in Form einer “10er-Karte”,
c. oder die regelmäßige unbegrenzte Nutzung des jeweiligen Angebots in Form des “Abonnements” bzw.
eines “Kombinationsabonnements”.


4. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des erteilten und bezahlten Auftrags gemäß Ziffer 2 dieser Vereinbarung die
Angebote der Firma Raum- und Ortsungebunden wahrzunehmen; die entsprechenden Angebote der Firma (die auf der
Internetseite oder während der einzelnen Kurse bekannt gemacht werden) sind jedoch zu beachten und sind verbind-
licher Bestandteil dieser Vereinbarung.


5. Dem Kunden ist bekannt, dass die Benutzung von Geräten zur Kursteilnahme und die Kursteilnahme selbst gesundheit-
liche Schäden hervorrufen können, sofern gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen und/oder entsprechende
Übungsanweisungen der Trainer nicht beachtet werden. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes und zur Eignung
an der Kursteilnahme hat sich der Kunde vor der erstmaligen Kursteilnahme ärztlich untersuchen zu lassen; das Ergebnis
dieser Untersuchung ist der Firma auf Verlangen mitzuteilen.


6. Die Firma haftet nicht für Schäden, die sich der Kunde bei der Nutzung der Halle/des Studios oder der durch die Firma
angebotenen Dienstleistungen zuzieht. Die Firma haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter
Kleidung und Schuhe, von Geld oder sonstigen Wertgegenständen. Die gesetzlichen Bestimmungen bei grober Fahr-
lässigkeit oder Vorsatz bleiben davon unberührt. Die jeweilige Hallen- bzw. Studioordnung ist zu beachten.


7. Die Kosten für die Angebote zu Ziffer 3 sind der Beitragsordnung der Firma zu entnehmen. Die Beitragsordnung ist auf
der Internetseite der Firma veröffentlicht; Änderungen werden ausschließlich auf der Internetseite bekannt gegeben.


8. Die Firma erhebt vom Kunden für die Ausführung bzw. Erfüllung des angenommenen Auftrags zu Ziffer 3 Buchstabe c)
eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Die Höhe und Fälligkeit der Bearbeitungsgebühr ist in der Beitragsordnung verankert.


9. Die von der Firma erhobenen Kosten sind nach Auftragserteilung durch den Kunden von diesem für die Dauer der
Laufzeit/Gültigkeit der vertraglichen Vereinbarung auch zu begleichen, wenn der Kunde die Leistungen der Firma nicht
oder nicht in vollständigem Umfang in Anspruch nimmt.


10. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist die Firma berechtigt, vom Kunden eine zusätzliche Mahngebühr zu erheben.


11. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats, erstmals drei
Monate nach rechtsgültigem Vertragsabschluss, von beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Das Recht der
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


12. Nach Vollendung des Vertragsverhältnisses ist die von der Firma ausgehändigte Mitgliedskarte vom Kunden wieder an
diese zurück zu geben.


13. Firma behält sich vor, diese Vereinbarung einseitig zu ergänzen oder zu verändern, wenn dazu aus betrieblichen oder
rechtlichen Gründen eine Notwendigkeit besteht. Der Kunde wird mindestens sechs Wochen vor der Wirksamkeit der
neuen bzw. veränderten Bestimmungen von der Firma auf den entsprechenden Umstand hingewiesen.


14. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder eine zuvor
nicht erkannte Vertragslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. An die Stelle der un-
wirksamen oder nichtigen Vereinbarung soll diejenige Abrede treten, die wirksam vereinbart ist und dem wirtschaftlichen
Zweck der nichtigen oder unwirksamen Klausel am nächsten kommt, hilfsweise gilt das Gesetz. Gleiches gilt für die
Schließung einer vorhandenen Lücke.


15. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen.


16. An Feiertagen, zwischen Weihnachten und Neujahr und 21 Tage während der Sommerferien werden keine Kurse
gegeben. Die Firma wird die Termine zeitnah bekannt geben.

Königs Wusterhausen, Januar 2018

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